Mediation

Der Generalsekretär des RBJ fungiert als Mediator (Ombudsmann) entweder zu Beginn des Beschwerdeverfahrens oder bei konkreten Anfragen für eine Mediation ohne Beschwerde.

Fälle erfolgreicher Mediationen werden in den Jahresberichten anonymisiert vorgestellt, um Medien zu ermöglichen etwaige Fehler ihrerseits zu erkennen. Für den Beschwerdeführer bedeutet eine solche einvernehmliche Lösung manchmal eine zumindest teilweise Korrektur des erlittenen Schadens und trägt durch die Förderung des Dialogs indirekt zur Medienkompetenz bei.

AADJ & CDJ
Résidence Palace, bloc C
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1040 Bruxelles

tél: 02/280.25.14

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