Arbeitsweise des RBJ
Der Rat für journalistische Ethik besteht aus 20 ordentlichen und 20 stellvertretenden Mitgliedern, die die Medienberufe (Verlage, Redakteure, Journalisten) und die Gesellschaft außerhalb des Medienbereiches (Verbände, Universitäten, Anwälte etc.) vertreten. Er trifft sich etwa einmal im Monat. Er ist kein Gericht, sondern eine berufsethische Institution.
Der Rat für journalistische Ethik hat folgende Aufgaben:
- die Informationen über die Berufsethik,
- die Mediation zwischen Beschwerdeführern und den Medien (Ombudsmann),
- die Regelung des journalistischen Berufsstandes (Stellungnahmen, Beschwerdemanagement, Empfehlungen).
Das RBJ nimmt Beschwerden entgegen, prüft sie und gibt nach einem bestimmten Verfahren eine Stellungnahme dazu ab. Der Rat kann auch die Initiative ergreifen, ein journalistisches Vorgehen zu untersuchen, das seines Erachtens eine berufsethische Frage aufwirft. In diesem Fall gibt er eine Stellungnahme ab, die allgemeiner ist als bei Einzelbeschwerden. Auf diese Weise trägt der Rat sowohl bei der Gestaltung als auch in der Umsetzung zur Stärkung der Berufsethik bei.
Schließlich kann der RBJ von anderen Stellen wie dem Conseil supérieur de l’audiovisuel (belgischer Fernseh- und Rundfunkrat), den Gerichten etc. angerufen werden. Seine Arbeit wird von seinem Generalsekretär vorbereitet. Seine Aufgabe ist es auch, zwischen denjenigen, die sich als Opfer eines Mangels an Ethik fühlen, und dem Medium und/oder dem betreffenden Journalisten zu vermitteln.