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Organisation und Arbeitsweise

Die Rolle des AADJ*

(*Association pour l’Autorégulation de la Déontologie Journalistique, deutsch: Verband für die Selbstregulierung journalistischer Ethik)

Der AADJ ist ein Rechtsträger, der das RBJ unterstützt und dessen Tätigkeit gewährleistet. Er wurde als Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründet und besteht aus einer Generalversammlung, einem Vorstand, einem Büro und einem Generalsekretariat. Die Gründungsmitglieder des AADJ sind Medien oder Medienverbände, unter ihnen Berufsverbände von Journalisten und Verlegern. Die Entscheidungsbefugnis wird zu gleichen Teilen zwischen Vertretern der Medien und Journalisten geteilt. Der AADJ ist insbesondere für Behörden Ansprechpartner in institutionellen Fragen.

Der RBJ hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Er ist der operative Arm des AADJ und insbesondere Ansprechpartner für die Öffentlichkeit in Fragen der journalistischen Ethik. Er erfüllt die Aufgaben, die ihm durch das ihn anerkennende Dekret übertragen werden. Die Zusammensetzung der beiden Organe ist unterschiedlich; nur ein Teil der Mitglieder des RBJ sind auch Mitglieder des AADJ.

Arbeitsweise des RBJ

Der Rat für journalistische Ethik besteht aus 20 ordentlichen und 20 stellvertretenden Mitgliedern, die die Medienberufe (Verlage, Redakteure, Journalisten) und die Gesellschaft außerhalb des Medienbereiches (Verbände, Universitäten, Anwälte etc.) vertreten. Er trifft sich etwa einmal im Monat. Er ist kein Gericht, sondern eine berufsethische Institution.

Der Rat für journalistische Ethik hat folgende Aufgaben:

  • die Informationen über die Berufsethik,
  • die Mediation zwischen Beschwerdeführern und den Medien (Ombudsmann),
  • die Regelung des journalistischen Berufsstandes (Stellungnahmen, Beschwerdemanagement, Empfehlungen).

Das RBJ nimmt Beschwerden entgegen, prüft sie und gibt nach einem bestimmten Verfahren eine Stellungnahme dazu ab. Der Rat kann auch die Initiative ergreifen, ein journalistisches Vorgehen zu untersuchen, das seines Erachtens eine berufsethische Frage aufwirft. In diesem Fall gibt er eine Stellungnahme ab, die allgemeiner ist als bei Einzelbeschwerden. Auf diese Weise trägt der Rat sowohl bei der Gestaltung als auch in der Umsetzung zur Stärkung der Berufsethik bei.

Schließlich kann der RBJ von anderen Stellen wie dem Conseil supérieur de l’audiovisuel (belgischer Fernseh- und Rundfunkrat), den Gerichten etc. angerufen werden. Seine Arbeit wird von seinem Generalsekretär vorbereitet. Seine Aufgabe ist es auch, zwischen denjenigen, die sich als Opfer eines Mangels an Ethik fühlen, und dem Medium und/oder dem betreffenden Journalisten zu vermitteln.

Finanzierung des AADJ

So wie er sich zu gleichen Teilen aus Medien und Journalisten zusammensetzt, wird der AADJ zu gleichen Teilen von diesen beiden Gruppen finanziert. Es verfügt über ein jährliches Startbudget von 170.000 Euro. Die Hälfte davon stammt von Medien, die andere Hälfte von Journalisten, deren Verband gemäß den im April 2009 und im Dezember 2013 erlassenen Dekreten eine Ad-hoc-Beihilfe von der Französischen Gemeinschaft und der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhält.

AADJ & CDJ
Résidence Palace, bloc C
Rue de la Loi 155 bte 103
1040 Bruxelles

tél: 02/280.25.14

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