Jahresbericht

Der Jahresbericht des RBJ enthält alle Informationen über die Rolle und die Funktionsweise des RBJ.

2022: DER RBJ GIBT VOLLGAS!

17. Mei 2023                                    

Während die Anzahl der Beschwerden und Informationsanfragen dem Durchschnitt der letzten Jahre entspricht, verzeichnete der RBJ 2022 eine Rekordzahl von Versammlungen (15) und ergangenen Entscheidungen (54), für 58 angelegte Akten und 17 Vermittlungen. Der Verband AADJ, seine Dachorganisation, war ebenfalls sehr aktiv und hat intensiv an einer Neufassung der Verfahrensordnung gearbeitet, die das Problem der Knebelverfahren direkt angeht und sich nunmehr sämtlichen journalistischen Praktiken zuwendet. Das Generalsekretariat seinerseits hat die diversen Projekte weiterverfolgt, die darauf abzielen, die Dienstleistungen des RBJ bei Journalisten, Medien und der breiten Öffentlichkeit bekannter zu machen. Kurzum, ein Jahr mit Vollgas…

2022 hat der RBJ 257 Anfragen erhalten, davon 150 Beschwerden und 107 Informationsanfragen: diese Zahlen bewegen sich im Durchschnitt der letzten Jahre, ebenso wie der Anteil an eingehenden Beschwerden, die für unzulässig erklärt wurden (23 %). Von den 115 zulässigen Beschwerden wurde für 58 eine Akte zur Vermittlung oder Untersuchung angelegt. Insgesamt wurden 17 Vermittlungen durchgeführt, womit die Erfolgsquote unter derjenigen der vorangegangenen Jahre liegt; dies erklärt sich durch das Bestehen auf Grundsatzpositionen zu heftig diskutierten aktuellen Themen. Zu Jahresende lag der Rückstand bei 24 Akten – gegenüber 35 für das Jahr 2021 und 42 für das Jahr 2020 – und die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Akten betrug 233 Tage, gegenüber 340 Tagen 2021 und 352 Tagen zwei Jahre zuvor.

Entsprechend der in den letzten Jahren zu beobachtenden Tendenz betrafen die Beschwerden 2022 mehr denn je Produktionen, die nur online verbreitet wurden (36 %), unabhängig davon, ob die Websites zu einem in anderer Form existierenden Medium gehören oder nicht. Wenngleich das Medium Fernsehen weiterhin eine große Zahl an Beschwerden anzieht, hat seine Bedeutung im Vergleich zum vergangenen Jahr nachgelassen.

Gemischte Bilanz bei den „Covid-19“-Entscheidungen

Die 54 Entscheidungen, die der RBJ dieses Jahr getroffen hat – eine deutliche Steigerung, ermöglicht durch die Verstärkung des Teams im Generalsekretariat und eine erhöhte Zahl an Sitzungen – zeugen von einer deutlichen Veränderung: die Entscheidungen über unbegründete Beschwerden lagen dieses Jahr bei 63 % und nicht mehr bei der üblichen Verteilung 50-50. Diese Veränderung beruht auf den Entscheidungen zu den 2021 eingegangenen Beschwerden, die häufiger unbegründet waren.

Weil die Entscheidungen von 2022 die Beschwerden in Bezug auf die letzten drei Jahre insgesamt betreffen, bringen sie die berufsethischen Herausforderungen während der Gesundheitskrise klar zum Ausdruck. So handelte es sich bei den am häufigsten geprüften Vorwürfen um solche, die sich auf die Achtung der Wahrheit im weiteren Sinne bezogen. Wenngleich diese Vorwürfe zumeist als unbegründet zurückgewiesen wurden, zeigten manche von ihnen in stärkerem Maße eine Pflichtverletzung auf: das war bei einem Drittel der Fall in Bezug auf die Berichtigung und bei einem Viertel in Bezug auf die Entstellung und Auslassung von Informationen. Fragen in Zusammenhang mit den Rechten von Personen und dem Recht auf Erwiderung bleiben für die Beschwerdeführer weiterhin von Bedeutung, hier hat der RBJ ebenfalls einem Viertel der Beschwerden stattgegeben.

Neues Jahr, neue Verfahrensweise

Im Anschluss an umfangreiche gemeinsame Überlegungen, an denen Verwalter/innen und Mitglieder des Rates beteiligt waren, hat der Verband AADJ die neue Verfahrensordnung des RBJ genehmigt, welche seit 2015 nicht mehr überarbeitet worden war. Auf diese Weise will der Verband den zahlreichen Herausforderungen gerecht werden, vor denen die Selbstregulierungsbehörde seit mehreren Jahren steht: struktureller Anstieg der Zahl der Beschwerden, deren mögliche Instrumentalisierung, Wandlungen des medialen Ökosystems, mögliches Unverständnis in Bezug auf die Funktionsweise der Institution…

Begleitend zu dieser Überarbeitung haben sich die Mitglieder des Verbands AADJ dazu verpflichtet, bei ihren Zielgruppen und in allen ihren Informationsmaterialien das berufsethische Engagement zu erwähnen, welches sie mit ihrer Mitgliedschaft übernommen haben: dieses Engagement, das hauptsächlich durch die Platzierung des RBJ-Logos signalisiert wird, bildet die Grundlage für den Vertrauenspakt zwischen dem Mitglied, das dieses angibt, und seinen Zielgruppen.

Die Sichtbarkeit der Institution erhöhen

Zu den Projekten, die dieses Jahr dank einer Finanzierung durch die Fédération Wallonie-Bruxelles (Französische Gemeinschaft Belgiens) umgesetzt wurden, zählen unter anderem die Bereitstellung einer öffentlichen Version der intelligenten Suchmaschine, um die Rechtsprechung der Institution zu durchsuchen, aber auch die Durchführung zweier Studien, die eine mit dem Ziel, die Anpassung des Mediationsverfahrens zu beurteilen, und die andere, um die Erwartungen der Journalisten im Hinblick auf Selbstregulierung zu ermitteln. Diese Erhebungen haben die maßgebliche Rolle bestätigt, welche der Rat bei der kontinuierlichen Verbesserung der Qualität (in berufsethischer Hinsicht) der Information und beim konstruktiven Dialog zwischen den Medien und den Zielgruppen spielt.

Der RBJ, der seit 2019 Mitglied eines europäischen Konsortiums ist, in dem mehrere Presseräte rund um das Projekt „Medienräte im digitalen Zeitalter“ versammelt sind, war auch auf internationaler Ebene gut beschäftigt mit der Veröffentlichung eines ersten Berichts #PressCouncilsEU zum Übergang der Presseräte in das digitale Zeitalter, der Koordinierung eines Rundtischgesprächs über die maßgebliche Bedeutung solcher Räte für eine „bessere“ Information der Öffentlichkeit (im Rahmen der ersten Tagung des Journalismus-Forums „Assises européennes du journalisme“), einer vergleichenden Recherche zu den verschiedenen Arten des Zusammenspiels zwischen Selbstregulierung und Regulierung in der EU sowie, in Zusammenarbeit mit dem französischen Deontologie-Rat CDJM (Conseil de déontologie journalistique et de médiation), der Entwicklung eines Kurations-Tools zu journalistischer Berufsethik.

2023 wird dieser Kurs weiterverfolgt: um die Sichtbarkeit des RBJ für die breite Öffentlichkeit zu erhöhen, sollen insbesondere seine Informations- und Kommunikationsinstrumente verbessert werden… Wir geben weiter Gas!

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