Geschichte

Am 29. Juni 2009 gründeten der belgische Verband der Berufsjournalisten (AJP), der belgische Verband der Journalisten der Zeitschriftenpresse (heute mit dem AJP fusioniert), der Verband der französischsprachigen belgischen Zeitungsverlage (JFB, heute LaPresse.be), der belgische Verband des lokalen Fernsehens, der belgische Verband der unabhängigen Radiosender (heute RadioZ), die belgische Union der Zeitschriftenpresse und The Ppress (heute We Media), die Rundfunkgesellschaften RTL Belgium und RTBF, der regionale Sender TéléBruxelles (heute BX1) und die Nachrichtenagentur Belga die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL) „Association pour l’autorégulation de la déontologie journalistique“ (Verband für die Selbstregulierung journalistischer Ethik – AADJ).

Im September desselben Jahres gründete diese Vereinigung den Rat für journalistische Berufsethik und ernannte im Konsens die 40 ersten Vollmitglieder und Stellvertreter. Dies war das Ergebnis eines langen Prozesses, der 2002 mit der Ausarbeitung einer „gemeinsamen Mitteilung“ des AJP und des JFB begann. Während der 7 Jahre andauernden, teilweise schwierigen Verhandlungen war es notwendig gewesen, sich den Ängsten und Einwänden verschiedener Akteure des Sektors zu stellen: Chefredakteure befürchteten, eines ihrer Vorrechte beraubt zu werden, Verleger audiovisueller Medien stellten sich einer doppelten Kontrolle entgegen (der des CSA* und der des RBJ), die Französische Gemeinschaft Belgiens zögerte, eine private Struktur anzuerkennen – und zu subventionieren – und ihr eine offizielle Mission zu übertragen. (*Conseil Supérieur de l’Audiovisuel: audiovisuelle Regulierungseinrichtung der französischsprachigen Gemeinschaft)

Aber die Beharrlichkeit der Initiatoren war stärker als die Hindernisse und am 30. April 2009 verabschiedete das Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens ein Dekret „zur Regelung der Bedingungen für die Anerkennung und Subventionierung einer Selbstregulierungsorganisation für journalistische Berufsethik“. Die AADJ wurde dann als solche Organisation anerkannt. Die Behörden hatten den Gedanken verinnerlicht, dass jedes Eingreifen ihrerseits in das Funktionieren der Nachrichtenmedien nur als Einmischung interpretiert werden würde und dass es vorzuziehen ist, die Akteure des Sektors selbst in Zusammenarbeit mit Experten und Vertretern aus der „Zivilgesellschaft“ die Einhaltung der Berufsethik sicherstellen zu lassen. Die Besonderheit des französischsprachigen Systems in Belgien, die auf internationaler Ebene Aufmerksamkeit erregt, besteht jedoch darin, dass die Behörden die Tätigkeit der privaten Organisation uneingeschränkt unterstützen: Die Mitgliedschaft in der AADJ ist in der Tat eine Verpflichtung für jeden Herausgeber eines audiovisuellen Mediums, das Informationssendungen ausstrahlt, sowie für jeden Zeitungsverleger, der direkte öffentliche Unterstützung für die Tagespresse erhalten möchte.

Im Jahr 2013 wurden zwei weitere grundlegende Etappen in der Geschichte des RBJ erreicht: die offizielle Anerkennung des RBJ durch das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und die Ausarbeitung eines Kodexes journalistischer Berufsethik, der nun als Referenz für die Stellungnahmen des Rates und als Leitfaden für die Befragung der Redaktionen dient.

Le décret de la Communauté Française
30 April 2009
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Kodex journalistischer Berufsethik
Januar 2019
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Das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft
25 März 2013
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