Pressemitteilung

2018: ein Rekordjahr an Beschwerden und Fällen zum 10-jährigen Bestehen des RBJ

2. April 2019                                        

Der RBJ feiert in der zweiten Jahreshälfte 2019 sein 10-jähriges Bestehen. Ein Jubiläum, das die Leistungen einer Institution hervorhebt, deren Interesse für die Öffentlichkeit im Laufe der Jahre an Bedeutung gewinnt. Das durch die anhaltende Zunahme an Beschwerden, Anträgen und Akten geprägte Jahr 2018 war der Beweis dafür.

2018 erhielt und bearbeitete der RBJ 161 Beschwerden und eröffnete 77 Verfahren. Damit kann die Selbstregulierungsinstitution einen neuen Rekord verzeichnen. Schon das Jahr 2016 war mit 129 Beschwerden und 76 eröffneten Verfahren ein erstes Rekordjahr. Davor, bis zum Jahr 2015, erhielt die Institution etwa 90 Beschwerden pro Jahr und eröffnete etwa 50 Verfahren. Seither hat das öffentliche Interesse an der ethischen Qualität von Informationen nicht nachgelassen und an Bedeutung gewonnen in einem Medienumfeld, in dem Wahrhaftigkeit und Glaubwürdigkeit von Informationen zu großen gesellschaftlichen Herausforderungen geworden sind. Diese höheren Ansprüche der Gesellschaft an Informationsinhalte gehen jedoch häufiger denn je mit einen gewissen Mangel an Wissen über journalistische Arbeit einher: fast 50 % der eingehenden Beschwerden (80 von 161) wurden 2018 als unbegründet bewertet, meist wegen fehlenden Bezugs zur Berufsethik. In diesen verschiedenen Fällen hat sich der RBJ die Zeit genommen, den Beschwerdeführern zu erklären, dass es im Journalismus ebenso um Rechte wie um Pflichten geht.

Anfang 2019 waren 46 der 77 im Jahr 2018 eröffneten Verfahren noch anhängig, 14 wurden durch Mediation gelöst, 6 wurden ohne weitere Maßnahmen zu den Akten gelegt und 15 waren Gegenstand eine Gutachtens des Rates, der sich auch in 21 weiteren aus dem Jahr 2017 verbleibenden Fällen geäußert hat. Im Jahr 2018 erstellte der Rat insgesamt 36 Gutachten, ergänzt durch eine Stellungnahme zur Identifizierung von Minderjährigen. Im Gegensatz zum Vorjahr lag der Anteil der für begründet bewerteten Beschwerden bei über 50 % (57 %). Es gibt kein besonderes Phänomen als Erklärung für diesen Anstieg, der größtenteils ausstehende Fälle aus dem Jahr 2017 betrifft, von denen einige ganz besonders komplex waren. Es zeigt sich auch, dass die 2018 für begründet bewerteten Beschwerden häufiger teilweise begründet sind: einer von zwei Vorwürfen wurde bei Einleitung des Verfahrens nicht berücksichtigt. Schließlich zeugen die als begründet erachteten Beschwerden von Jahr zu Jahr von einer allmählichen Anpassung der Praktiken von Journalisten und Medien. So verliert 2018 beispielsweise die Problematik der Bildrechte und missbräuchlichen Verallgemeinerungen an Bedeutung, während drei weitere Artikel des Kodex der journalistischen Berufsethik häufiger in den Vordergrund treten: das Fehlen einer schnellen und ausdrücklichen Berichtigung, das Fehlen des Rechts auf Gegendarstellung, Annäherungen und das Fehlen einer ernsthaften Untersuchung.

In Hinblick auf die Prävention, Weiterbildung und Pädagogik erfasst der RBJ eine Reihe von Informationsanfragen (106), die zwar konstant, aber dennoch signifikant sind. Im Jahr 2018 bezogen sich diese Anfragen hauptsächlich auf die Funktionsweise der Institution, die Beziehungen zu den Quellen, Identifikationsprobleme, Interessenkonflikte, Wahlen usw. Der Rat wurde auch mehrfach international angerufen, wo sein Modell, das Journalisten, Medien und Zivilgesellschaft zusammenführt, oft hinterfragt wird: Anhörung im Rahmen der Einrichtung eines französischen Presserates, Beteiligung an den ersten „Assises du journalisme“ in Tunis, aktive Beteiligung an einem europäischen Projekt zur Umsetzung journalistischer Verhaltenskodizes in den öffentlich-rechtlichen Medien des Balkans…

Die Daten für 2018 bestätigen daher den Erfolg der 2009 von der Branche eingeleiteten Herausforderung der Selbstregulierung. Parallel zum Jubiläum haben sich mehrere Projekte herausgebildet, die sich mit den hinter diesen Zahlen stehenden Fragen befassen und um das Vertrauen drehen, das den Nachrichtenmedien entgegengebracht werden soll, unabhängig davon, ob es sich um alteingesessene oder neue Medien handelt. Ganz zu schweigen von einer notwendigen internen Reflexion über die Folgen der strukturellen Zunahme von Beschwerden, Anträgen und Akten über die Bearbeitungszeit der Fälle…. Diese 10 Jahre markieren einen echten Wendepunkt in der Geschichte des Rates.

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