Insiderdelikte, Marktmanipulationen, Investitionsempfehlungen und Interessenskonflikte

Der Kodex: Art. 15

Empfehlung der deutsch- und französischsprachigen Medien vom 12. Juli 2006

Art. 15  Journalisten missbrauchen nicht in ihrem eigenen Interesse oder dem ihrer Angehörigen finanzrelevante Informationen vor ihrer Veröffentlichung. Sie verwehren sich jeder Form von Insiderdelikten oder Marktmanipulationen.

Unter Berücksichtigung der belgischen und europäischen Gesetzgebung auf dem Gebiet der Finanzmärkte haben Vertreter der deutsch- und französischsprachigen Medien im Jahr 2006 in einer Ad-hoc-Empfehlung eine Reihe von Verhaltensregeln und grundlegenden Prinzipien im Hinblick auf Insiderdelikte, Marktmanipulationen, Investitionsempfehlungen und Interessenskonflikte aufgestellt, die von den Journalisten eingehalten werden müssen. Einige dieser Regeln orientieren sich an Rechtsvorschriften, die in der Empfehlung erörtert werden. Andere wiederum füllen den der Autoregulierung zur Verfügung stehenden gesetzlichen Freiraum aus.

Die Empfehlung ist somit ein Garant für die freie Berichterstattung, unter gegenseitiger Wahrung der Interessen der Presse und der öffentlichen Meinung einerseits und der Finanzmärkte andererseits. Sie soll gewährleisten, dass die im Rahmen ihres Auftrages zur Information durch die Journalisten zusammengetragenen Sachverhalte weder zu Störungen auf den Finanzmärkten noch zur Erlangung persönlicher Vorteile führen. Diese gesetzlich verbotenen Vorteile könnten sich aus Insidergeschäften im Zusammenhang mit Finanzprodukten, Marktmanipulationen und Interessenskonflikten oder aber daraus ergeben, dass Dritten die Möglichkeit geboten wird, derartige Verstöße zu begehen.

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