Der 2009 gegründete Rat für journalistische Berufsethik ist eine Selbstregulierungsbehörde für die französisch- und deutschsprachigen Medien in Belgien. Er besteht aus Verlegern, Journalisten, Chefredakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft. Der Rat hat drei Aufgaben: Kodifizierung, Information, Beschwerdemanagement (und Mediation).
Der RBJ übt die folgenden Aufgaben aus:
1. auf eigene Initiative, wenn er es für notwendig erachtet, eine bestimmte journalistische Praxis zu prüfen. In diesem Fall macht der RBJ von den für die Information, die Mediation und die Stellungnahmen vorgesehenen Verfahren Gebrauch. Das ständige Sekretariat verfasst auf Antrag des RBJ einen Antrag.
2. bei Beschwerden oder Ersuchen um Stellungnahmen, die von natürlichen oder juristischen Personen an ihn gerichtet werden.
3. auf Antrag des Conseil supérieur de l’audiovisuel (belgischer Fernseh- und Rundfunkrat) (gemäß dem Verfahren des Dekrets vom 30. April 2009 zur Regelung der Bedingungen für die Anerkennung und Subventionierung einer Selbstregulierungsinstitution für journalistische Berufsethik), der Gerichte, des belgischen Staatsrats oder jeder anderen mit einem öffentlichen Auftrag betrauten Behörde.
Der RBJ entscheidet im Einzelfall, ob die Angelegenheit in den Bereich der journalistischen Berufsethik fällt und ob demzufolge eine Akte anzulegen ist.
Das Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft | 25 März 2013 | Herunterladen |
A.A.D.J. KOORDINIERTE SATZUNG | Koordinierte Satzung 25. September 2012 | Herunterladen |
Geschäftsordnung | abgeändert am 13. Dezember 2013 | Herunterladen |
Anwendung von Artikel 4 des Dekrets vom 30. April 2009 (Mitteilung des Verwaltungsrats der JDJ) | 10. September 2019 | Herunterladen |
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