Willkommen auf der Website des CDJ (Rates für Berufsethos der Journalisten – RBJ)!

INHALTSVERZEICHNIS

  • Warum sind Sie auf diese Seite gelangt?
  • Warum dieses Logo?
  • Was können Sie tun, wenn Sie meinen, dass ein Medium oder ein/e Journalist/in auf eine Art gehandelt hat, die Ihnen als ethisches Fehlverhalten erscheint?
  • Und wenn das Medium das Logo des CDJ (RBJ) nicht anzeigt?

WARUM SIND SIE AUF DIESE SEITE GELANGT?

Wenn Sie sich auf dieser Seite befinden, liegt das daran, dass Sie auf das CDJ (RBJ)-Logo geklickt haben auf der Website eines Mitglieds des Verbands Association pour l’autorégulation de la déontologie journalistique (Verband für die Selbstregulierung journalistischer Ethik – AADJ). Es handelt sich um die rechtliche Struktur, die den CDJ (Rat für Berufsethos der Journalisten – RBJ) trägt und dessen Betrieb gewährleistet.

Der CDJ (RBJ) wacht über die Einhaltung der Regeln der guten journalistischen Praxis. Diese unabhängige Institution wird von den Akteuren des Berufsstands (Journalisten, Medien) organisiert und finanziert. In anderen Worten, es handelt sich um das Selbstregulierungsgremium der französisch- und deutschsprachigen Medien in Belgien. Der CDJ (RBJ) besteht aus Vertretern der Medienverlage, der Journalisten, der Chefredakteure und der Zivilgesellschaft. Er hat drei Hauptaufgaben: Information, Vermittlung und Selbstregulierung (er erlässt berufsethische Grundsätze und stellt deren Einhaltung sicher anhand von Beschwerden). Der CDJ (RBJ) ist kein Gericht, sondern eine moralische Instanz.

Das Vorhandensein dieses Logos bedeutet, dass das betreffende Mitglied diesem professionellen und unabhängigen Selbstregulierungssystem angehört und sich verpflichtet, die vom CDJ (RBJ) erlassenen berufsethischen Grundsätze zu beachten, welche im Kodex journalistischer Berufsethik dargelegt sind. Dieses Referenzdokument ist rund um vier Hauptachsen gegliedert: überprüfte und bestätigte Informationen verbreiten; Informationen unabhängig zusammentragen und verbreiten; fair handeln; die Rechte der Personen respektieren.

Das Prinzip der Selbstregulierung ist einfach: der Berufsstand reguliert sich selbst, um zu vermeiden, dass eine externe Stelle eingreift auf die Gefahr hin, das einzuengen oder unter Druck zu setzen, was das Wertvollste für den Journalismus ist, die Freiheit.

Das Mitglied signalisiert Ihnen dadurch, dass es sich verpflichtet hat, die Berufsethik einzuhalten (d.h. im Sinne des Allgemeinwohls Bericht zu erstatten, unabhängig, exakt, der Wahrheit entsprechend und fair gegenüber dem Publikum), die Meinung seiner Berufskollegen zu akzeptieren, im Falle eines Fehlers seine Praktiken zu verbessern und die Entscheidungen des CDJ (RBJ) zu veröffentlichen.

WAS KÖNNEN SIE TUN, WENN SIE MEINEN, DASS EIN MEDIUM ODER EIN/E JOURNALIST/IN AUF EINE ART GEHANDELT HAT, DIE IHNEN ALS ETHISCHES FEHLVERHALTEN ERSCHEINT?

Jegliche natürliche oder juristische Person (Institution, Vereinigung, Unternehmen…), die der Ansicht ist, dass eine bestimmte journalistische Praxis gegen die Regeln der Berufsethik verstößt, kann eine Beschwerde beim CDJ (RBJ) einreichen. Jedoch wird der Rat vorrangig als Vermittler zwischen den von der Beschwerde betroffenen Parteien tätig, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen, wobei den Regeln zur journalistischen Verantwortung der unterschiedlichen Medientypen Rechnung getragen wird.

Somit stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

1) Das Medium direkt kontaktieren

Wenden Sie sich zuerst an das Medium und/oder den betroffenen Journalisten bzw. die betroffene Journalistin (vor allem, wenn das Medium eine eigene Vermittlungsstelle hat), um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen: Berichtigung, Anspruch auf Gegendarstellung, Leserbrief, Meinung…

Wenn diese „interne“ Vermittlung erfolglos bleibt oder wenn sie von vornherein unmöglich ist, wenden Sie sich an das Generalsekretariat des CDJ (RBJ) per E-Mail (cdj@lecdj.be), um eine Beschwerde einzureichen.

2)    Den CDJ (RBJ) kontaktieren

  • Vorherige Vermittlung

Das Generalsekretariat des CDJ (RBJ) wird als Vermittler tätig (Ombudsman), entweder zu Beginn des Beschwerdeverfahrens oder als Reaktion auf spezifische Anträge auf eine Vermittlung ohne Beschwerde.

  • Beschwerde

Wenn diese Vermittlung erfolglos bleibt oder unmöglich ist, prüft der CDJ (RBJ) die Beschwerde inhaltlich und trifft eine Entscheidung nach einem kontradiktorischen Verfahren, in welchem die Parteien ihre Argumente vorbringen (schriftliches oder mündliches Verfahren).

  • Informations- oder Schulungsanfrage

Der Informationsauftrag des CDJ (RBJ) betrifft sowohl Journalisten als auch sämtliche Fachleute der Medienbranche, ebenso wie Studierende mit dem Berufsziel Journalismus und die Öffentlichkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an das Generalsekretariat des CDJ (RBJ) per E-Mail (cdj@lecdj.be) (oder eventuell telefonisch: 02/280.25.14).

Der CDJ (RBJ) hat verschiedene Informationsinstrumente eingerichtet, um die Fragen seiner verschiedenen Zielgruppen zu beantworten: Website, X-Konto (ehem. Twitter), Newsletter, Pressemitteilungen, Tool zur Rechtsprechung…

Der Rat trifft auch mit den Redaktionen zusammen, engagiert sich auf dem Gebiet der Erstausbildung und Fortbildung von Journalisten und beteiligt sich an Debatten und Konferenzen zu berufsethischen Fragestellungen. Wenn Sie interessiert sind, wenden Sie sich an das Generalsekretariat des CDJ (RBJ) per E-Mail (cdj@lecdj.be) (oder eventuell telefonisch: 02/280.25.14).

UND WENN DAS MEDIUM DAS LOGO DES CDJ (RBJ) NICHT ANZEIGT?

Das bedeutet, dass dieses Medium nicht Mitglied ist und sich somit nicht förmlich dazu verpflichtet hat, die vom CDJ (RBJ) erlassenen berufsethischen Grundsätze zu beachten, welche im Kodex journalistischer Berufsethik dargelegt sind. Dies ändert aber nichts daran dass, wenn dieses Medium Berichterstattung betreibt, es ihm obliegt, die Grundsätze journalistischer Berufsethik zu beachten, und der Rat dann auch eine Entscheidung treffen kann, wenn gegen dieses Medium eine Beschwerde eingereicht wird. Weil sich das Medium nicht förmlich im Rahmen von AADJ/CDJ (RBJ) dazu verpflichtet hat, steht es jedoch nicht in der Pflicht, die es betreffenden Entscheidungen des CDJ (RBJ) zu veröffentlichen, und sichert seinem Publikum nicht zu, dass es Sorge trägt, aus seinen möglichen Fehlern zu lernen, seine Praktiken zu verbessern und laufend an der berufsethischen Qualität der Berichterstattung zu arbeiten, die es anbietet.

AADJ & CDJ
Résidence Palace, bloc C
Rue de la Loi 155 bte 103
1040 Bruxelles

tél: 02/280.25.14

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