Stellungnahme zur Berichterstattung über Wahlkampagnen in den Medien

Der Kodex: Art. 9

Stellungnahme des RBJ vom 16. November 2011

Art. 9  Die Journalisten verteidigen die Freiheit der Recherche, der Information, des kommentars, der Meinung, der Kritik, der Laune, der Satire und der redaktionellen Ausrichtung (unter anderem die Wahl der Ansprechpartner). Diese Freiheit führen sie verantwortungsvoll aus.

In dieser im November 2001 abgegebenen Stellungnahme äußert sich der RBJ zu den berufsethischen Aspekten der im Rahmen von Wahlkampagnen durch die Medien eingesetzten Informationsmittel, ungeachtet der Tatsache, ob es sich um Sonder- oder Nachrichtensendungen handelt. Diese Stellungnahme enthält die folgenden kumulativen und untrennbar miteinander verbundenen Prinzipien: i) die Verantwortung für redaktionelle Entscheidungen und die Wahl der Informationsmittel für die Berichterstattung bei Wahlkampagnen liegt bei den Redaktionen; ii) die Redaktionen berücksichtigen bei der Berichterstattung die Gesamtheit der politischen Diskussion, einschließlich extremer oder aufkommender Strömungen in Abhängigkeit von ihrer Relevanz. Die Redaktionen werden aufgefordert, als freiheitsfeindlich oder antidemokratisch eingestufte Parteien, Strömungen, Bewegungen etc. keinen direkten Zugang zur Meinungsäußerung zu gewähren und deren Meinungsäußerungen einer journalistischen Bearbeitung zu unterziehen; iii) Journalisten, die gleichzeitig zu einer Wahl antreten, müssen jeglichen Interessenkonflikt sowie jeglichen Verdacht eines Interessenkonfliktes zwischen ihrer journalistischen Tätigkeit und ihrem politischen Engagement vermeiden; dies ist Teil der Rechte der Bürger. Die Verantwortlichen der Medien müssen alle Maßnahmen ergreifen, um derartige Situationen zu vermeiden.

Diese Prinzipien finden auch auf die allgemeine Berichterstattung, d. h. über Wahlkampagnen hinausgehend Anwendung.

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