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Jahresbericht

Der Jahresbericht des RBJ enthält alle Informationen über die Rolle und die Funktionsweise des RBJ.

2024, ein (Wahl-)Jahr der Rekorde zum 15. Jubiläum des CDJ/RBJ

5. Juni 2025 

Mit 183 Beschwerden für 342 beschwerdeführende Parteien erweist sich 2024 ganz klar als ein Rekordjahr für den Rat für Berufsethos der Journalisten, der so sein 15-jähriges Bestehen feierte. Dies ist weniger auf seine erste Bekanntheitskampagne zurückzuführen, die vom Publikum positiv aufgenommen wurde, als vielmehr auf die Berichterstattung über die Wahlen, hauptsächlich die Kommunalwahlen. Der Rückstand des CDJ/RBJ ist nunmehr unter Kontrolle, und der Rat hat auf ganz neue Gelegenheiten zum Austausch mit den Redaktionen, mit Journalismus-Studenten und mit seinen Entsprechungen gesetzt, um hier und da mit Nachdruck auf die entscheidende Rolle zu verweisen, welche die journalistische Selbstregulierung für den Schutz der Pressefreiheit und des Informationsrechts spielt.   

Die Zahl der 2024 beim RBJ verzeichneten Informationsanfragen ist etwa gleich geblieben wie 2023 (130 gegenüber 135), aber der Rat hat 183 Beschwerden erhalten und damit 50 mehr als im letzten Jahr… Diese Anzahl wurde zuvor noch nie erreicht. Eine dieser vielen Beschwerden versammelte allein 123 Personen, wobei insgesamt 342 beschwerdeführende Parteien für das Jahr verzeichnet wurden. Ebenso wie in den Jahren 2012 und 2018 haben die Kommunalwahlen erneut eine Reihe von Beanstandungen aufgebracht, im Zusammenhang mit der neuen Fassung der Empfehlung des RBJ zur Medienberichterstattung über Wahlkämpfe (2023) und insbesondere der Klausel der sozialen und demokratischen Verantwortung.      

2024 wurde bei 70 % der eingehenden Beschwerden die Prüfung wegen Unzulässigkeit eingestellt; die Bedingungen hierfür waren in der neuen Verfahrensordnung des RBJ überarbeitet worden, welche seit dem 1. Januar 2023 gilt. Wenngleich so mehr Beschwerden unzulässig sind als 2023 (30 % vs. 25 % formal, 40 % vs. 25 % inhaltlich), bleibt die Zahl der zur Untersuchung angelegten Akten jedoch ähnlich: 54 gegenüber 57 im Jahr 2023 (und 58 im Jahr 2022). Dabei wurden 10 Akten beim Anlegen durch direkte Vermittlung mit dem Medium geschlossen und 11 weitere, nachdem sich die Parteien auf eine einvernehmliche Lösung geeinigt haben, wodurch insgesamt für 38 % der Fälle eine gütliche Beilegung erfolgte – ein hoher Anteil im Vergleich zu den anderen europäischen Presseräten, welche die Vermittlung anbieten, wie dies eine vom RBJ koordinierte europäische Studie im gleichen Jahr zeigt. Außerdem ist der RBJ in 6 Fällen aus eigener Initiative tätig geworden, davon 2-mal in Bezug auf ein Problem fehlender Trennung von Werbung und Information (gegenüber 6-mal im Jahr 2023) und 2-mal, um auf Beschwerden hinsichtlich der Wahlen einzutreten, welche der CSA versäumt hatte – und dann verweigert –, ihm zu übermitteln, obwohl er dies hätte tun müssen gemäß dem Dekret vom 30. April 2009. Abgesehen von diesen Befassungen auf eigene Initiative betreffen 66 % der Akten Beschwerden, die beim RBJ von Privatpersonen eingereicht wurden.

Der Rat, mit seinem neuen Präsidenten Denis Pierrard, ist 13-mal zusammengekommen und hat 37 Entscheidungen getroffen, davon 57 % in Bezug auf begründete und 43 % in Bezug auf unbegründete Beschwerden. Zum 1. Januar 2025 waren nur noch 18 im Jahr 2024 angelegte Akten zu bearbeiten. Die berufsethischen Klagepunkte, die von den beschwerdeführenden Parteien in den verschiedenen angelegten Akten genannt wurden, zielen in 6 von 10 Fällen auf Probleme im Zusammenhang mit dem ersten Teil des Kodex journalistischer Berufsethik, der sich mit wahrheitsgetreuer Berichterstattung befasst. Dazu kommen das Recht auf Stellungnahme, mit Blick auf den dritten Schwerpunkt des Kodex (fair handeln), und Fragen zur Verletzung der Rechte von Personen und der Privatsphäre (im Zusammenhang mit dem vierten Teil, dem Respekt der Rechte von Personen). Hier ist anzumerken, dass der Klagepunkt des Rechts auf Stellungnahme – für das sich die Rechtsprechung von Jahr zu Jahr präzisiert und das nunmehr bisweilen zu Zwecken der Zensur instrumentalisiert wird – in jedem zweiten Fall als begründet erklärt wurde. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer 2024 angelegten Akte beträgt 149 Tage und damit 103 Tage weniger als 2023.

Zunehmender Bekanntheitsgrad

Nach der Hervorhebung des Logos des CDJ auf ihren Websites haben die Mitgliedsmedien der AADJ (Dachorganisation des CDJ/RBJ) im Jahr 2024 die Kampagne zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Institution auf ihren Informationsträgern fortgeführt. Die Mitglieder der gedruckten Presse haben nunmehr das Logo zusammen mit der Angabe „Wir sind Mitglied des CDJ/RBJ, um Ihnen eine vertrauenswürdige Berichterstattung zu garantieren“ in das Impressum ihrer Veröffentlichungen eingefügt, während die Radio- und Fernsehsender einen audiovisuellen Spot ausgestrahlt haben – im Vorfeld jeder Wahlkampagne –, der mit Unterstützung der Fédération Wallonie-Bruxelles erstellt wurde und das Publikum daran erinnern soll, dass Berichterstattung ein Beruf mit Verantwortung ist und man nicht einfach mal so Journalist wird.

Das „Markenzeichen“ CDJ (Conseil de déontologie journalistique), welches von den Mitgliedern der Institution angezeigt wird, dient als Erkennungssignal für das Publikum: es steht für ihr Bestreben, eine Berichterstattung von berufsethischer Qualität zu produzieren, für die sie vor ihren Berufskollegen die Verantwortung übernehmen und tragen. Wie zuvor vermutet hat diese erste Bekanntheitskampagne keine Flut von Beschwerden bewirkt, aber mehr Fragen und Informationsanfragen zur Rolle und zur Funktionsweise des RBJ.

Ein vollkommen neuartiges Angebot an Schulungen

2024 nutzte der RBJ zahlreiche Möglichkeiten zum Austausch mit seinen verschiedenen Zielgruppen und Partnern. Zunächst mit den Journalisten, durch 3 Schulungseinheiten jeweils in Namur, Eupen und Brüssel (letztere im Januar 2025) im Zuge der „EU-Tour“, einer Reihe von mobilen Schulungen, die in Zusammenarbeit mit seinen französischsprachigen Entsprechungen (Frankreich und Luxemburg) und seinen deutschsprachigen Entsprechungen (Deutschland und Österreich) erdacht wurde, im Rahmen des europäischen Projekts „Media Councils in the Digital Age“. Der Erfolg dieser Treffen spiegelt sich auch in der Anzahl der Informationsanfragen wider, die von Journalisten und Chefredakteuren gestellt wurden, denn diese verzeichnet einen leichten Anstieg im Vergleich zu 2023 (50 % gegenüber 45 %).

Erstmals hat der Rat zudem für 35 Journalismus-Studenten eine Masterclass und eine nachgestellte Sitzung des Rates durchgeführt, die sich über zwei volle Tage erstreckten und von Mitgliedern des RBJ und dessen Generalsekretariat erteilt wurden. Diese Veranstaltung, ermöglicht dank der Unterstützung durch die Fédération Wallonie-Bruxelles, stützte sich auf das jährlich vom norwegischen Presserat durchgeführte Projekt und sollte diese angehenden Journalisten dafür sensibilisieren, wie wichtig die Regeln sind, zu deren Einhaltung sie sich mit dem Eintritt in den Beruf verpflichten.

Neben der Jahrestagung der Verbund europäischer Presseräte (AIPCE), die dieses Jahr in London stattfand, pflegte der RBJ eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Observatoire de la Déontologie et de l’Ethique dans les Médias au Bénin (ODEM, Beobachtungsstelle für Deontologie und Ethik in den Medien in Benin) mithilfe von 5 virtuellen Workshops zum Austausch über Berufsethik und Selbstregulierung.

Prioritäre Zuständigkeit erneut bestätigt

Und schließlich hat der RBJ hier und da mit Nachdruck auf die entscheidende Rolle verwiesen, welche die journalistische Selbstregulierung für den Schutz der Pressefreiheit und des Informationsrechts spielt, insbesondere anlässlich einer Konferenz über Selbstregulierung und Regulierung der Medien, organisiert von der Europäischen Journalisten-Föderation.

Das Jahr 2024 war aufs Neue gekennzeichnet von der Art und Weise, auf die der CSA beschlossen hat, die Bestimmungen des Gründungsdekrets des CDJ umzudeuten, in denen die Kompetenzen der beiden Institutionen aufgeteilt werden, wodurch die doppelte Kontrolle für die audiovisuellen Medien geschaffen wird, die der Gesetzgeber verhindern wollte. Angesichts der Feststellung, dass es unmöglich ist, eine Einigung in dieser zentralen Frage zu finden, hat sich die AADJ ohne Zögern der RTBF angeschlossen, um eine Klage beim Staatsrat gegen die Sanktion einzureichen, welche die Regulierungsbehörde gegen eine Sequenz der Fernsehnachrichten verhängt hatte, der sie einen Werbecharakter bescheinigte. Das Urteil des hohen Verwaltungsgerichts vom 15. April 2025 hebt den Beschluss der Regulierungsbehörde auf und bekräftigt die Auslegung des CDJ hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ihm und dem CSA, ein System – in seiner Art einzigartig in Europa –, das die journalistische Unabhängigkeit schützt.

Der Jahresbericht 2023
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28. März 2012
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