Jahresbericht 2025: Ein spannungsreiches Jahr der (neuerlichen) Rekorde
Das Jahr 2025 sprengte erneut die Statistiken des Vorjahres, und das, obwohl diese bereits auf Rekordniveau waren. Mit 243 Beschwerden für 1.022 beschwerdeführende Parteien – gegenüber 183 Beschwerden für 342 Personen im Jahr 2024 – und 90 angelegten Akten (gegenüber 54) war das vergangene Jahr kein Spaziergang für den RBJ! Zum Teil haben die Kommunikationstätigkeiten (TV- und Radio-Kampagne, Podcast für die Öffentlichkeit, verstärkte Präsenz auf LinkedIn…) dafür gesorgt, dass die Aufgaben des Rates immer mehr Menschen bekannt sind. Aber zudem ist festzustellen, dass die journalistische Selbstregulierung unbeabsichtigt zum Thema in einer zunehmend polarisierten öffentlichen Debatte geworden ist, wobei einerseits Social-Media-Kampagnen zum Einreichen von Beschwerden ermuntern und andererseits die journalistische Arbeit öffentlich infrage gestellt wird. Angesichts von Druck und bisweilen gar Zensur haben sowohl der RBJ als auch seine Dachorganisation, die Vereinigung AADJ, Stellung bezogen. Denn die Selbstregulierung zielt auch darauf ab, die Pressefreiheit zu schützen und das Recht der Öffentlichkeit auf Information zu sichern.
Von 2023 bis 2025: Anstieg der Beschwerden um 83 %
Während die Informationsanfragen auf stabilem Niveau bleiben (132 gegenüber 130 im Jahr 2024) und mehrheitlich von Redaktionen kommen (42 %), erreichten den RBJ so viele Beschwerden wie noch nie seit seiner Gründung 2009: 243 Anrufungen für 1.022 Personen, davon 336 in Bezug auf einen einzigen Fall… Das entspricht einer Zunahme von 33 % zwischen 2024 und 2025, und von 83 % (!) zwischen 2023 und 2025. Dies lässt sich auf mehrere Phänomene gleichzeitig zurückführen, insbesondere: die Polarisierung im Hinblick auf Fragen der nationalen oder internationalen Politik; Kampagnen in den sozialen Netzwerken, die dazu ermuntern, Beschwerden einzureichen (wobei hier betont sei, dass dies nichts an der gewissenhaften Bearbeitung der Akten ändert); öffentliche Infragestellungen der journalistischen Arbeit…
Ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren wurde bei 60 % der eingehenden Beschwerden die Prüfung wegen Unzulässigkeit eingestellt (davon 32 % formal unzulässig und 28 % inhaltlich unzulässig). Aufgrund der deutlichen Erhöhung der Anzahl an Beschwerden wurden 90 Akten angelegt – gegenüber etwa 50 pro Jahr zwischen 2022 und 2024. Dabei wurden nur 20 % der Akten durch Vermittlung geschlossen: dieser Rückgang (letztes Jahr lag die Rate noch bei 38 %) erklärt sich durch die zunehmende Unnachgiebigkeit der Parteien… Dabei sei jedoch angemerkt, dass Anfang 2026 noch für 5 Beschwerden aus dem Jahr 2025 nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht wurde.
Begründete / nicht begründete Beschwerden: Rückkehr zum Gleichgewicht 50-50
Ende des Jahres waren noch 51 angelegte Akten in Bearbeitung (davon 22, die im November-Dezember eingereicht wurden), gegenüber 18 zum Jahresende 2024 und 25 zum Jahresende 2023. 2025 wurden bei 14 Sitzungen insgesamt 31 Entscheidungen getroffen (2024 waren es 37). Mit 55 % begründeten Beschwerden bestätigt sich die Rückkehr zum Gleichgewicht 50-50, das 2023 durcheinandergekommen war. Zu diesen 31 Entscheidungen kommen noch 4 allgemeine Stellungnahmen: 2 im Hinblick auf den Informationscharakter eines Mediums und 2 im Hinblick auf journalistische Praktiken. Für eine 32. Entscheidung wurde – erstmals in der Geschichte des RBJ – ein Antrag auf eine erneute Prüfung gestellt! Dieses außergewöhnliche Verfahren, über das Anfang 2026 entschieden wurde, erklärt zum Teil die längere durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Akten (254 Tage gegenüber 149 im Jahr 2024).
Es sei noch darauf hingewiesen, dass wie im letzten Jahr 70 % der beschwerdeführenden Parteien ein „direktes berechtigtes Interesse“ hatten (da sie von der von ihnen beanstandeten Produktion direkt betroffen waren). 40 % der Beschwerden richteten sich gegen online verfügbare Inhalte, 28 % gegen TV-Inhalte, 14 % gegen Inhalte in gedruckten Medien, 9 % gegen Rundfunkinhalte und 9 % gegen Inhalte, die in sozialen Netzwerken veröffentlicht wurden. Die in den angelegten Akten geprüften Vorwürfe beziehen sich hauptsächlich auf den ersten Schwerpunkt des Kodex journalistischer Berufsethik, d.h. auf die Verpflichtung, Informationen durch Recherche auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu und ehrlich wiederzugeben. 2025 verzeichnet auch das neuerliche Auftreten von Vorwürfen im Zusammenhang mit Aufrufen zu Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie mit Stereotypen/Verallgemeinerungen/Übertreibungen/ Stigmatisierungen.
Im Hinblick auf das deutschsprachige Belgien seien zwei Punkte besonders hervorgehoben: zum einen eine erste Beschwerde, die durch den Medienrat übermittelt wurde (deren Behandlung infolge der Zurückziehung des Beschwerdeführers eingestellt wurde), und zum anderen die Eintragung des Markenzeichens „RBJ“ (Rat für Berufsethos der Journalisten), welches die Medien bei ihren Zielgruppen und auf allen ihren Informationsträgern angeben müssen, um das mit ihrer Mitgliedschaft übernommene berufsethische Engagement zu erwähnen.
„Déontologix“
Über die „traditionellen“ Kommunikationsinstrumente und die Entwicklung der LinkedIn-Seite der Institution hinaus hat der RBJ von September bis Dezember 2025 den Podcast „Déontologix“ in 6 Folgen ausgestrahlt (auf Französisch). Dieser richtet sich in erster Linie an Journalismus-Studierende und wurde mit Unterstützung durch die Fédération Wallonie-Bruxelles produziert. Neben der Online-Verbreitung auf den bekannten Plattformen und der Website des RBJ trugen auch die Mitglieder der Institution zur weiteren Verbreitung der Serie bei. Anknüpfend an die Einrichtung der „Marke“ CDJ – 2025 als „Markenzeichen“ RBJ auf die Deutschsprachige Gemeinschaft ausgeweitet – wurden im Oktober auch die Radio- und TV-Kampagne zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades erneut ausgestrahlt.
Im Sommer ist der RBJ außerdem Hauptkurator für den Pressespiegel „Journalisme et déontologie“ geworden, der durch den französischen Deontologie-Rat CDJM (Conseil de déontologie journalistique et de médiation) im Rahmen des Projekts „Media Councils in the Digital Age“ eingerichtet wurde. Dieses Kurationsinstrument bietet eine qualitätvolle Übersicht über die besten Online-Ressourcen zu Themen in Bezug auf Journalismus, Berufsethik und journalistische Selbstregulierung im digitalen Zeitalter.
CSEM, AIPCE, Cameroun Média+… Der RBJ wirkt auch auf internationaler Ebene!
Der RBJ gehört nunmehr offiziell zum neuen Conseil supérieur de l’éducation aux médias (CSEM, Hoher Rat für Medienkompetenz). Außerdem nahm der RBJ an der Jahrestagung der Alliance des conseils de presse indépendants d’Europe (AIPCE, Allianz unabhängiger Presseräte in Europa) in Montenegro teil und wirkte am Projekt „Cameroun Média+“ mit, insbesondere an der Seite der Internationalen Journalisten-Föderation (Fédération internationale des journalistes, FIJ). Die Diskussionen ermöglichten es, die ersten Grundsteine für den künftigen Conseil d’Éthique et de Déontologie des Journalistes du Cameroun (CEDEJ, Rat für Ethik und Deontologie der Journalisten in Kamerun) zu legen.
„Stop Zensur“
2025 hat die Vereinigung AADJ, als einziger Ort der Begegnung zwischen Medien und Journalisten, Arbeitsgruppen innerhalb des Sektors eingerichtet, um mittel- und langfristig Handlungsansätze umzusetzen, mit denen präventiv und dauerhaft auf Versuche der Zensur und auf Angriffe gegen Journalisten und Medien reagiert werden kann (Mechanismen der Solidarität zwischen Medien, Gesetzesänderungen…). Der Verwaltungsrat der AADJ wurde im vergangenen Juli für die Dauer von vier Jahren neu besetzt, Präsident ist nunmehr Kim Beyns, Mitglied der Kategorie „Verlage“ und CEO der Radios NGroup. Die erste Aufgabe des Verwaltungsrates bestand darin, die Mitglieder des neuen Rates für Berufsethos der Journalisten für den Zeitraum 2026-2029 zu ernennen.
Angesichts des vielfältigen Drucks, den der Berufsstand mit voller Wucht zu spüren bekommt, hat sich der RBJ seinerseits zu mehreren zentralen Themen geäußert: die unerlässliche redaktionelle Freiheit im Vorfeld von Debatten (ob im Zusammenhang mit Wahlen oder nicht); die Instrumentalisierung des Stellungnahmerechts als Instrument der Vorzensur; die Aufteilung der jeweiligen Verantwortlichkeiten von Verlagen und Redaktionen. Anlässlich seiner Entscheidungen hat der Rat auch mehrfach – in den Fällen Boukè, „Les 48h des bourgmestres“ und „Dans ma commune“ – auf den Grundsatz der Unabhängigkeit hingewiesen und die Verstöße gegen die Pressefreiheit angeprangert. Schließlich sei noch erwähnt, dass der Staatsrat durch ein Urteil vom 15. April 2025 die Auslegung des RBJ hinsichtlich der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen ihm und dem Medienrat bekräftigt hat.

